Die Teilfortschreibung muss schnellstmöglich gestaltet werden 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:  http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek 

LANDTAGSREDE – 23. März 2023 

Marc Timmer:
Die Teilfortschreibung muss schnellstmöglich gestaltet werden 

TOP 26+47: Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim  Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen (Drs. 20/799, 20/835) 

„Durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2  (Windenergie an Land) sind an zahlreichen Standorten bestehende Windenergieanlagen aus  der Gebietskulisse gefallen und stehen nun nicht mehr innerhalb eines Vorranggebietes. Zwar  genießen diese Anlagen für ihre Lebensdauer Bestandsschutz, dürfen aber nicht mehr am  gleichen Standort repowert werden. Daher ist mit der Teilfortschreibung die Möglichkeit  geschaffen worden, innerhalb eigens definierter „Vorranggebiete Repowering“ in den ersten  zehn Jahren Anlagen zu errichten, die zwei bestehende Windkraftanlagen außerhalb der  Vorranggebiete Windenergie ersetzen. Diese zu ersetzenden Anlagen müssen gemäß der  Teilfortschreibung allerdings gleichzeitig abgebaut werden. So der Stand auch im  Planungsraum I bis gestern.  

Nun mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Regionalplan im Planungsraum I vom OVG für  ungültig erklärt wurde. Das ist ein herber Schlag, der zur Unzeit kommt. Aber er kommt auch  mit Ansage. Mein Kollege Thomas Hölck hat die letzten fünf Jahre unermüdlich gewarnt, dass  Ihre Planung hohe Risiken aufgrund der vielen unterschiedlichen Abwägungsentscheidungen  birgt. 

Viele davon wurden erst dadurch nötig, dass sich die Jamaika-Koalition aufgrund der  vollmundigen Versprechen Daniel Günthers zur Abstandsregelung auf faule Kompromisse  einigen und den Entwurf der Küstenkoalition in drei Runden und knapp vier Jahren des  Stillstandes komplett überarbeiten musste. Je mehr Abwägungsschritte, desto angreifbarer  werden die entsprechenden Entscheidung. Dieses Risiko scheint sich jetzt zu realisieren. Was  passiert denn nun? Frau Ministerin, Sie werden dem Landtag und den Menschen wohl einige  Antworten schuldig sein. 

Besonders bitteren Beigeschmack bekommt da der Antrag der Koalition, der von einer neuen  Teilfortschreibung spricht. Ja, diese wird nun definitiv nötig sein und ich hoffe, dass wir nicht  bei Null anfangen müssen und hier schnell zu Ergebnissen kommen. Die Teilfortschreibung  muss schnellstmöglich gestaltet werden. Dafür bedarf es der Bündelung aller Kräfte auf  Landesebene.  

Schauen wir uns aber mal an, welche Chancen sich aus der neuen Planung ergeben könnten:  So ließe sich unmittelbar das von mir beschriebene Problem der Abbauverpflichtung von zwei  Anlagen beheben. So verstehe ich auch den Antrag der Koalition, den es vermutlich ohne  unsere Initiative nicht gegeben hätte.  

Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Windanlagen wäre in der aktuellen  Energiemangellage geboten, zumal dies ein kleiner Schritt ohne großen Aufwand für Anlagen oder Netzbetreiber oder Verwaltung darstellt. Wir haben oft Fälle, in denen wir mit  erheblichem Aufwand nur wenig erreichen. Hier sieht der Fall anders aus. Die „alten“ Anlagen  liefern verlässlich kostengünstigen Strom. Ich fände es auch gut wenn im Rahmen der  Landesplanung die Abbauverpflichtung von „alten“ Anlagen komplett entfällt und am Standort  ein Repowering zugelassen würde. Das würde den Ausbau voranbringen, da sind wir nicht  auseinander.  

Ich versuche es also zum Schluss einmal etwas versöhnlich: In weiten Teilen gibt es  Übereinstimmung zwischen unseren Vorschlägen. Angesichts des gestrigen Urteils und  unserem doch gemeinsamen Ziel, den Windkraftausbau voranzubringen, fände ich es richtig  und wichtig, beide Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss – gerne mitberatend in den  Umweltausschuss – zu überweisen und uns dort über die weiteren notwendigen Schritte zu  unterhalten.  

Das gäbe uns auch nochmal die Gelegenheiten zum Beispiel über die Erkenntnisse aus dem  Fraunhofer Gutachten zu sprechen, das eine deutlich geringere Flächennutzung angesichts  höherer Anlagentypen, der Rotor-in Regelung und dem Abstandsgebot prognostiziert sowie  über Klarstellungen zu § 245e Abs. 3 BauGB, wonach Raumordnungs- oder  Flächennutzungspläne dem Vorhaben „bei Betroffenheit von Grundzügen der Planung“  entgegengehalten werden können.  

Die Überweisung wäre von uns allein gemeinsam ein besseres Signal, als heute kontrovers  über zwei Anträge abzustimmen, die so unterschiedlich gar nicht sind.“