Die Teilfortschreibung muss schnellstmöglich gestaltet werden

Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen

Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. März 2023

Marc Timmer:
Die Teilfortschreibung muss schnellstmöglich gestaltet werden
TOP 26+47: Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim
Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen (Drs. 20/799, 20/835)
„Durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2
(Windenergie an Land) sind an zahlreichen Standorten bestehende Windenergieanlagen aus
der Gebietskulisse gefallen und stehen nun nicht mehr innerhalb eines Vorranggebietes. Zwar
genießen diese Anlagen für ihre Lebensdauer Bestandsschutz, dürfen aber nicht mehr am
gleichen Standort repowert werden. Daher ist mit der Teilfortschreibung die Möglichkeit
geschaffen worden, innerhalb eigens definierter „Vorranggebiete Repowering“ in den ersten
zehn Jahren Anlagen zu errichten, die zwei bestehende Windkraftanlagen außerhalb der
Vorranggebiete Windenergie ersetzen. Diese zu ersetzenden Anlagen müssen gemäß der
Teilfortschreibung allerdings gleichzeitig abgebaut werden. So der Stand auch im
Planungsraum I bis gestern.
Nun mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Regionalplan im Planungsraum I vom OVG für
ungültig erklärt wurde. Das ist ein herber Schlag, der zur Unzeit kommt. Aber er kommt auch
mit Ansage. Mein Kollege Thomas Hölck hat die letzten fünf Jahre unermüdlich gewarnt, dass
Ihre Planung hohe Risiken aufgrund der vielen unterschiedlichen Abwägungsentscheidungen
birgt.
Viele davon wurden erst dadurch nötig, dass sich die Jamaika-Koalition aufgrund der
vollmundigen Versprechen Daniel Günthers zur Abstandsregelung auf faule Kompromisse
einigen und den Entwurf der Küstenkoalition in drei Runden und knapp vier Jahren des
Stillstandes komplett überarbeiten musste. Je mehr Abwägungsschritte, desto angreifbarer
werden die entsprechenden Entscheidung. Dieses Risiko scheint sich jetzt zu realisieren. Was
passiert denn nun? Frau Ministerin, Sie werden dem Landtag und den Menschen wohl einige
Antworten schuldig sein.

Besonders bitteren Beigeschmack bekommt da der Antrag der Koalition, der von einer neuen
Teilfortschreibung spricht. Ja, diese wird nun definitiv nötig sein und ich hoffe, dass wir nicht
bei Null anfangen müssen und hier schnell zu Ergebnissen kommen. Die Teilfortschreibung
muss schnellstmöglich gestaltet werden. Dafür bedarf es der Bündelung aller Kräfte auf
Landesebene.

Schauen wir uns aber mal an, welche Chancen sich aus der neuen Planung ergeben könnten:
So ließe sich unmittelbar das von mir beschriebene Problem der Abbauverpflichtung von zwei
Anlagen beheben. So verstehe ich auch den Antrag der Koalition, den es vermutlich ohne
unsere Initiative nicht gegeben hätte.
Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Windanlagen wäre in der aktuellen

Energiemangellage geboten, zumal dies ein kleiner Schritt ohne großen Aufwand für Anlagen-
oder Netzbetreiber oder Verwaltung darstellt. Wir haben oft Fälle, in denen wir mit

erheblichem Aufwand nur wenig erreichen. Hier sieht der Fall anders aus. Die „alten“ Anlagen
liefern verlässlich kostengünstigen Strom. Ich fände es auch gut wenn im Rahmen der
Landesplanung die Abbauverpflichtung von „alten“ Anlagen komplett entfällt und am Standort
ein Repowering zugelassen würde. Das würde den Ausbau voranbringen, da sind wir nicht
auseinander.

Ich versuche es also zum Schluss einmal etwas versöhnlich: In weiten Teilen gibt es
Übereinstimmung zwischen unseren Vorschlägen. Angesichts des gestrigen Urteils und
unserem doch gemeinsamen Ziel, den Windkraftausbau voranzubringen, fände ich es richtig
und wichtig, beide Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss – gerne mitberatend in den
Umweltausschuss – zu überweisen und uns dort über die weiteren notwendigen Schritte zu
unterhalten.

Das gäbe uns auch nochmal die Gelegenheiten zum Beispiel über die Erkenntnisse aus dem
Fraunhofer Gutachten zu sprechen, das eine deutlich geringere Flächennutzung angesichts
höherer Anlagentypen, der Rotor-in Regelung und dem Abstandsgebot prognostiziert sowie
über Klarstellungen zu § 245e Abs. 3 BauGB, wonach Raumordnungs- oder
Flächennutzungspläne dem Vorhaben „bei Betroffenheit von Grundzügen der Planung“
entgegengehalten werden können.

Die Überweisung wäre von uns allein gemeinsam ein besseres Signal, als heute kontrovers
über zwei Anträge abzustimmen, die so unterschiedlich gar nicht sind.“